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   BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78   

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https://dejure.org/1979,1873
BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78 (https://dejure.org/1979,1873)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1979 - 2 B 87.78 (https://dejure.org/1979,1873)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1979 - 2 B 87.78 (https://dejure.org/1979,1873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf - Nichtgebotensein einer Personalvertretung für wissenschaftliche Assistenten - Auswirkung einer Verletzung von Vorschriften über die Aufnahme von Vorgängen in die Personalakte bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.01.1965 - II C 53.62

    Abberufung eines Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist aber offensichtlich nicht verletzt, wenn eine im Widerspruchsverfahren eingeholte Stellungnahme zu dem eigenen Vorbringen des Beamten in sachlicher und rechtlicher Hinsicht über die Entlassungsbegründung nicht hinausgeht (vgl. hierzu auch BVerwGE 20, 160 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62] [166] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78
    Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich durch Beschluß vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - klargestellt, daß die entsprechende Regelung des bayerischen Personalvertretungsgesetzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78
    Diese Frage bedarf jedoch keiner weiteren höchstrichterlichen Klärung; sie ist - wie die Beschwerde selbst einräumt - durch die mit dem Urteil des Senats vom 18. Dezember 1953 - BVerwG 2 C 21.53 - (BVerwGE 1, 57) eingeleitete ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, wonach das Institut des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, das "jederzeit" beendet werden kann (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG -), mit dem Grundgesetz in Einklang steht.
  • BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75

    Beamter auf Probe - Anhörung bei Entlassung - Bekanntgabe dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78
    Insoweit wird jedoch eine rechtsgrundsätzliche Frage zum mindesten seit dem Urteil vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 2 C 34.75 - (BVerwGE 51, 205) nicht mehr aufgeworfen.
  • BVerwG, 19.08.1966 - II B 10.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1979 - 2 B 87.78
    Dieses Vorbringen kann eine Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG schon deshalb nicht rechtfertigen, weil nach dieser Vorschrift die Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats desselben Oberverwaltungsgerichts zur Revisionszulassung nicht ausreicht (Beschluß des Senats vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 B 117.79

    Privatrechtliches Arbeitsverhältnis in § 10 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz

    Sollte die Beschwerde mit diesem Vorbringen zugleich den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend machen wollen, so könnte sie auch damit schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Zulassung der Revision nicht auf eine Abweichung von einer Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts gestützt werden kann (Beschluß vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 B 87.78 -).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 20.79

    Bewertung von Prüfungsleistungen - Befangenheit der Mitglieder eines

    Die Ansicht, daß aus dieser die Personalakten betreffende Vorschrift tatsächlich ein so weitgehendes Verwertungsverbot herzuleiten ist, bedarf hier keiner Erörterung; sie erscheint übrigens bedenklich (vgl. den Beschluß vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 B 87.78 - mit Klarstellung zu BVerwGE 51, 205).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 2 B 55.78

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst wegen Nichtablegens der Zweiten

    Sollte die Beschwerde mit diesem Vorbringen zugleich den Revisionszulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 127 Nr. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes) geltend machen wollen, so könnte sie auch damit schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Zulassung der Revision nicht auf eine Abweichung von einer Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts gestützt werden kann (Beschlüsse des Senats vom 19. August 1966 - BVerwG 2 B 10.66 -, vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 47.71 - und vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 B 87.78 -).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 111.80
    Falls die Beschwerde mit dem Hinweis auf das Urteil des Berufungsgerichts vom 7. Mai 1977 - VI A 916/75 - auch den Revisionszulassungsgrund der Divergenz geltend machen will, kann sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Zulassung der Revision nicht auf eine Abweichung von einer Entscheidung desselben Oberverwaltungsgerichts gestützt werden kann (Beschluß vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 B 87.78 -).
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